Wegberg – Politik des Grauens:

Die Landesbauordnung NRW, § 8 (1) regelt zu Schottergärten:
Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind als Grünflächen
1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen,  soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Schotterungen zur Gestaltung von Grünflächen sowie Kunstrasen stellen keine andere zulässige Verwendung nach Satz 1 dar. Bei Verstößen können Ordnungsgelder bis zu 50.000 € verhängt werden.

siehe auch: Schottergarten im Baurecht – NABU

Klar, zur Durchsetzung von Verboten braucht es ggf. Personalkapazitäten.
Andererseits, Schottergärten sind nicht aus ästhetischen Gründen verboten, sondern weil sie die Artenvielfalt massiv schädigen, das Stadtklima verschlechtern, den Wasserhaushalt stören und gegen Bauordnungen verstoßen.

Begrünte Flächen wirken wie kleine Klimaanlagen – sie kühlen, filtern Staub und binden CO₂. Schotterflächen tun genau das Gegenteil.

Wie sieht man das in Wegberg? ZITAT: „Ein Einschreiten gegen die baurechtswidrigen Gegebenheiten würde vermutlich bei den einzelnen betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern zu teils hohen finanziellen Belastungen führen. Dies wird vermutlich mit zu erwartenden Klageverfahren verbunden sein. Alternativ zu einem ordnungsbehördlichen Eingreifen bei bestehenden „Schottergärten“ soll eine verstärkte Aufklärung / Information der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer entsprechender Grundstücke erfolgen.

Durch Hinweise und Erläuterungen zur unbestritten negativen Auswirkung auf das Mikroklima, die Artenvielfalt und der Versiegelung entsprechender Ausführungen, könnte gegebenenfalls ein Wille zur Änderung bewirkt werden. Gegebenenfalls wäre eine solche „Informationskampagne“ auch mit städtischen Fördermittel für eine Entsiegelung zu verknüpfen …“ZITAT ENDE

Mal zusammengefasst: Bauleute kriegen hier eine Info über Schottergärten verabreicht. Wenn sie trotzdem einen anlegen, geschieht – nix. Es sei denn, sie bauen ihn freiwillig wieder zurück, dann gibts evtl. eine Belohnung obendrauf.

Kommentar: Bauleute/Hausbesitzer sind sich normalerweise darüber klar, dass sie aus guten Gründen keinen Schottergarten anlegen sollten. Tun sie aber trotzdem, weil es niemand juckt. Und wenns dann später sogar Schotter für den Rückbau gibt …

Vielleicht sollte man der Verwaltung unter die Arme greifen und einen Fotowettbewerb starten mit dem Thema „Gärten des Grauens“, dann wäre aufwändige Ermittlungsarbeit und Personalkapazitäten gespart.

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