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Stellungnahme des Netzwerkes zur Aufforstung Wildenrather Wald

Netzwerk für Natur und Nachhaltigkeit Wegberg, 03. August 2024
Naturschutzgebiet „Helpensteiner Bachtal, oberes Schaagbachtal und Petersholz“ sowie Natura 2000 – FFH-Gebiet Nr. DE4803-302 „Schaagbachtal“

hier: Aufforstungen im „Wildenrather Wald“ – auch Stadtwaldflächen

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich einer Begehung im Juni 2024 haben wir im „Wildenrather Wald“, im NSG und FFH-Gebiet forstliche Maßnahmen festgestellt, die in erheblicher Weise den Festsetzungen und rechtsverbindlichen Zielen sowohl für das NSG als auch für das FFH-Gebiet zuwiderlaufen.

Betroffen sind u.a. im Stadtbesitz befindliche Teilbereiche, die vom „Regionalforstamt Rureifel – Jülicher Börde“ bewirtschaftet werden.

Ohne auf alle einzelnen, den NSG- und FFH-Gebietsregeln und -zielen zuwiderlaufenden forstlichen Maßnahmen einzugehen, führen wir folgende Verstöße beispielhaft an:

  • Verschlechterungsverbot gemäß FFH-Regeln nicht beachtet, mit schweren Maschinen wurden bei Rückearbeiten außerhalb von Wegen massive Bodenverfestigungen (auf moorigen Standorten) vorgenommen und die Krautschicht massiv gestört.
  • mit landschaftsfremden Gehölzarten wie Eßkastanie, Rot-Eiche und Douglasie wurde (über die erlaubte Beimischung von 20% hinaus) aufgeforstet. das von „Wald und Holz“ für das FFH-Gebiet erstellte „Sofortmaßnahmenkonzept“ wurde weder in der technischen Durchführung der forstlichen Maßnahmen noch in der Pflanzenartenauswahl befolgt.

Dem FFH-Gebiet DE4803-302 „Schaagbachtal“ wird eine besonders hohe, landesweite Naturschutzbedeutung beigemessen. Diesem herausgehobenen Naturschutzwert wurde durch die FFH-Gebietsausweisung als auch durch die NSG-Festsetzung im Landschaftsplan III/6 „Schwalmplatte“ als rechtsverbindliche Satzung des Kreises entsprochen – jedoch wurden die geltenden Regeln nicht beachtet.

Da die Stadt Wegberg als kommunaler Waldbesitzer als auch der „Landesbetrieb Wald und Holz“ als öffentliche Einrichtung gemäß §2(7) Landesnaturschutzgesetz in besonderer Weise verpflichtet sind, die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu beachten, fehlt unsererseits jegliches Verständnis für derartige Zuwidermaßnahmen – das sehen wir in Richtung Kreisnaturschutzbehörde gleichermaßen, da hier naturschutzrechtliche Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Ohne forstfachlichen Sachverstand zu beanspruchen, sind wir der Auffassung, dass unter Wertung des Standortes „Schaagbachniederung“ die Aufforstungsmaßnahmen betriebswirtschaftlich als Dauerzuschussfläche zu betrachten sind und dass eine Überführung in eine reine Naturschutznutzung unter evtl. Inanspruchnahme entsprechender Fördermittel für die Finanzen der Stadt deutlich günstiger sein könnten. Der festzustellende hohe Ausfall der aufgeforsteten Douglasien und Buchen verstärkt unsere dahingehende Auffassung.
Stattdessen könnten Teilflächen als Wildnisentwicklungsgebiete ausgewiesen und ggf. deren dauerhafter Nutzungsausfall entschädigt werden. Zusammen mit Flächen des Landes bestände die Chance, neben dem Nationalpark Eifel, bei über 1000 ha Fläche das größte Wildnisgbiet in NRW entstehen zu lassen.

Wir regen dahingehende Prüfungen an, ob und wie der entstandene Schaden für die Natur behoben werden kann, und Maßnahmen, die derartige Fehlleistungen aus der Beförsterung durch den Landesbetrieb Wald und Holz in Zukunft verhindern. Es sollte nichts unversucht bleiben, das „Schaagbachtal“ als Naturschutzjuwel unserer Stadt und unseres Kreises in seinem hohen, landesweit bedeutsamen Naturschutzwert zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Gerne sind wir bereit, bei einer Begehung vor Ort o.a. Sachverhalte näher zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Becker
Dipl.Ing. Landschaftspflege
für das Netzwerk für Natur und Nachhaltigkeit (NNN)

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